AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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UMWELTFREUNDLICH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Mani Räumt ‒ Ihr selbstständiges Unternehmen für

Entrümpelungen und Räumungen

Inhaber: Manuel Horvath

UID-Nummer: ATU66591226

Geschäftsadresse:

Dr.-Rudolf-Noll-Gasse in Gänserndorf

Zweigstelle:

Sportgasse 74, 2273 Hohenau, Österreich

Tel: 0660 1556123

info@mani-raeumt.at

Wichtiger Hinweis zur Eigenständigkeit

Firma Mani ist ein rechtlich sowie wirtschaftlich eigenständiges Einzelunternehmen, das von Manuel Horvath geführt wird. Die angeführte Geschäftsadresse in Gänserndorf wird ausschließlich im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit weiteren, voneinander unabhängigen Unternehmen genutzt. Daher handelt Firma Mani vollständig selbstständig, und es besteht keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu diesen anderen Unternehmen.

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Aufträge, die Sie an die Firma Mani in den Bereichen Entrümpelung, Räumung und Kleintransport vergeben. Sie gelten daher für sämtliche vereinbarten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgelegt wurde. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von King Mani schriftlich bestätigt wurden.

 

  1. Leistungen und besenreine Übergabe

Firma Mani führt Entrümpelungen, Räumungen und alle weiteren vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig sowie fachgerecht durch. Die vereinbarten Preise beziehen sich dabei auf jene Arbeiten, die im jeweiligen Auftrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten wurden. Sollten während der Durchführung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die bei der Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren, werden diese gesondert verrechnet. Nach Abschluss der Arbeiten werden die geräumten Bereiche, Stiegenhäuser sowie genutzte Flächen, wie etwa betroffene Straßenabschnitte, selbstverständlich besenrein hinterlassen.

 

  1. Haftung

Firma Mani haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich während der Durchführung der Arbeiten entstanden sind und durch ein Verschulden des Unternehmens verursacht wurden. Für solche Fälle besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden nach Maßgabe der jeweils geltenden Versicherungsbedingungen regulieren kann. Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch unvorhersehbare Umstände entsteht, die trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar gewesen wären.

 

  1. Eigentumsübernahme bei Räumungen

Alle Gegenstände, die im Zuge einer Entrümpelung oder Räumung entfernt werden, gehen automatisch in das Eigentum der Firma Mani über. Aus diesem Grund ist eine spätere Rückforderung dieser Gegenstände nicht möglich. Das gilt insbesondere für Schmuck, Dokumente, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Sachen. Gegenstände, die nicht verwertet werden können, werden von Firma Mani fachgerecht und entsprechend den geltenden Umweltvorschriften entsorgt.

 

  1. Verantwortung des Auftraggebers

Als Auftraggeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Gegenstände, die entrümpelt oder entfernt werden sollen, frei von Rechten Dritter sind. Deshalb übernimmt Firma Mani keine Haftung für mögliche Ansprüche, die Dritte später an diesen Gegenständen geltend machen könnten.

 

  1. Zusatzleistungen

Die Mitarbeiter von Firma Mani sind grundsätzlich nicht verpflichtet, zusätzliche Arbeiten ohne vorherige Vereinbarung auszuführen. Handwerkliche Tätigkeiten oder sonstige Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftrag hinausgehen, müssen daher vorab gesondert abgesprochen und neu vereinbart werden.

  1. Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Kommt es zu einem Zahlungsverzug, behält sich Firma Mani Räumt vor, Verzugszinsen nach banküblichen Konditionen sowie anfallende Mahnspesen zu verrechnen. Darüber hinaus kann King Mani bei größeren Aufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme verlangen. Bei mehrtägigen Arbeiten oder bei Leistungen, die durch Subunternehmen erbracht werden, können außerdem Teilzahlungen vereinbart oder gefordert werden.

 

  1. Schadensmeldungen

Offensichtliche Schäden, die während der Arbeiten entstanden sind, müssen Firma Mani innerhalb von zwei Werktagen per E-Mail gemeldet werden. Für verdeckte Schäden gilt eine Meldefrist von spätestens sieben Werktagen nach Abschluss der Arbeiten. Nachdem der Schaden durch Firma Mani dokumentiert wurde, wird die Schadensmeldung zur weiteren Bearbeitung an die Betriebshaftpflichtversicherung weitergeleitet.

 

  1. Stornierungen und Vertragsauflösung

Wenn ein bereits erteilter Auftrag von Ihnen storniert wird, gelten folgende Stornobedingungen:

Bitte beachten Sie außerdem, dass Stornierungen, die ab Freitag für einen Auftrag am darauffolgenden Montag erfolgen, ebenfalls mit 100 % der Auftragssumme berechnet werden. Eine Stornierung muss King Mani in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail erreichen.

 

  1. Arbeiten durch Subunternehmen

Für Tätigkeiten, die Firma Mani Räumt aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen darf, werden qualifizierte Subunternehmen beauftragt. Diese Leistungen werden vorab im Angebot klar angeführt, damit für Sie transparent ersichtlich ist, welche Arbeiten durch ein Subunternehmen erbracht werden.

Zeitpunkt der Stornierung Stornokosten

Bis 3 Tage vor Arbeitsbeginn 30 % der Auftragssumme

Ab 3 Tage vor Arbeitsbeginn 50 % der Auftragssumme

Innerhalb von 48 Stunden vor Arbeitsbeginn 100 % der Auftragssumme

 

  1. Schlussbestimmungen

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Sitz der Firma Mani Räumt in Gänserndorf als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder künftig unwirksam werden, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt.